AGB


  1. Allgemeines: Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich für sämtliche Arbeiten und Leistungen durch uns. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch dann nicht aufgehoben, wenn der Auftraggeber andere oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen vor oder nach unserer Auftragsbestätigung übermittelt. Sämtliche Angebote sind freibleibend und gelten nur bei umgehender Auftragserteilung. Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Regelung getroffen wird, gilt ergänzend die VOB.

  2. Verpflichtung des Auftraggebers: Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass während der gesamten Kanalreinigungsarbeiten das gesamte Abwassersystem stillgelegt ist. Arbeitserschwernisse, die dem Auftraggeber bekannt sind, z. B. die Existenz einer Hebeanlage, stecken gebliebene Werkzeuge, Rückstauklappen, das Vorhandensein verdeckter Kontrollöffnungen und ähnliches, hat er unseren Mitarbeitern frühestmöglich vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Das Gleiche gilt für alle früheren Misserfolge von Arbeiten zur Lösung des aktuellen Problems der Anlage. Für die Dauer der Arbeiten an einer Anlage ist der Auftraggeber oder dessen Vertreter im Interesse von Arbeitserfolg und Schadensverhütung verpflichtet, unseren Mitarbeitern Zugang auch zu allen Teilbereichen der Anlage zu verschaffen, z.B. zu allen Entwässerungsgegenständen in den verschiedenen Räumen und Geschossen. Nach Abschluss aller durchgeführten Arbeiten, durch den Auftragnehmer, ist der Kunde verpflichtet die Leistungen zu überprüfen, insbesondere alle betreffenden Entwässerungsgegenstände, Entwässerungsleitungen und alle weiteren Anlagen. Eine spätere Reklamation ist nicht möglich.

  3. Ausführung und Haftung: Der Maschinen- und Geräteeinsatz sowie die sonstige Durchführungsweise der Arbeiten obliegt im Rahmen des erteilten Auftrags allein unseren Mitarbeitern, die hierbei vor allem die Gebote der Gründlichkeit und Vorsicht zu beachten haben. Unsere Arbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Sie sind Gegenstand eines Dienstvertrages. Die Rohrreinigung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik durch moderne Werkzeuge und Gerätschaften. Die Arbeiten werden materialschonend und auf dem effektivsten Wege durchgeführt. Für einen Erfolg können wir dem Kunden jedoch keine Garantie geben, da in Abwasserrohren vor Arbeitsbeginn für den Auftragnehmer viele nicht kalkulier- und erkennbare Risiken und Unwägbarkeiten vorhanden sein können. Eine Haftung für Beschädigungen am Rohrsystem oder an sanitären Anlagen wird nicht übernommen, es sei denn, es kann uns oder unseren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Es wird keine Haftung für auftretende Schäden bei alten, defekten, bzw. verrotteten oder unvorschriftsmäßig installierten Anlagen bzw. Leitungssystemen übernommen.

    Auch nicht bei den Arbeiten zur Verstopfungsbeseitigung oder bei Fräsarbeiten, wo während der Arbeit austretende Inhalte der Abwasseranlage entstehen können. Für die dadurch evtl. entstehenden Schäden, die beim Öffnen der Rohre, einem Riss oder Rohrbruch am oder im Haus, wie z. B. an Möbeln, Bodenbelägen, Wänden, Fassaden usw. entstehen, übernehmen wir ebenfalls keine Haftung.

    Hat der Auftraggeber ohne Einwilligung von uns Instandsetzungsarbeiten unsachgemäß selber ausgeführt oder von Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von uns für diese Arbeiten. Alle durch uns durchgeführten Beratungen, Empfehlungen und Hinweise basieren auf Erfahrungen und persönlicher Meinung des jeweiligen Erstellers. Mündlich erteilte Auskünfte sind generell unverbindlich. Dies beinhaltet auch die Beurteilung von Schäden und Maßnahmen zur Reparatur. Auskünfte, Schadensbeschreibungen sowie Lokalisation von Schäden unserer Mitarbeiter vor Ort sind geschätzte Angaben, die auf persönlicher Erfahrung beruhen und keinen Anspruch auf Rechtssicherheit erheben.

  4. Preise und Zahlungsbedingungen: Die Kosten der eingesetzten Fahrzeuge, Geräte und Maschinen werden im ½ Stunden-Takt abgerechnet. Das ergibt sich aus den nötigen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten der Geräte und Maschinen nach jedem Einsatz. Für die Kfz-Betriebskosten wird eine An- und Abfahrtspauschale berechnet, die sich in sechs Fahrzonen aufteilt: Zone 1 bis 9 km, Zone 2 bis 16 km, Zone 3 bis 30 km, Zone 4 bis 50 km, Zone 5 bis 70 Km, Zone 6 bis 100 Km. Ausgangspunkt der einzelnen Fahrzonen ist grundsätzlich der Hauptstandort bzw. der Firmensitz: Elbestraße 21, 35260 Stadtallendorf. Arbeiten und Leistungen die wir außerhalb der normalen Arbeitszeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen oder unter besonderen Erschwernissen erbringen, werden wir mit einem angemessenen Aufschlag berechnen. Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mwst. bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Verzug ist der Kunde verpflichtet Zinsen in Höhe von 2% über dem Basiszinssatz nach §247 BGB zu zahlen.

  5. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist der Geschäftssitz. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das Amtsgericht Kirchhain.

  6. Schlussbestimmung: Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt die Regelung als vereinbart, die den mit den wirksamen Bestimmungen beabsichtigten 


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Kontakt

Kanalreinigung Knechtel GmbH & Co. KG
Elbestraße 21
35260 Stadtallendorf
Marburg/Biedenkopf

Tel.: 06428 440111
Fax: 06428 440112

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